"Zieht"
Geschichte
Über uns
Chronik
Aktive
Vorstandschaft
Termine
Gefunden...
Presse
Vereinsgeschehen
Kontakt
Impressum
|
IMPRESSUM
Vorstand: Ferdinand Bachl | Fichtenweg 5 | 93485 Rimbach
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur
dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten
Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen.
Für die Inhalte von gelinkten Internetseiten übernehmen wir daher keinerlei
Verantwortung. Diese Erklärung gilt für alle in dieser Homepage angebrachten
Links.
Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig geprüft und werden
regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden,
dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität
dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen ("Links") zu
anderen Web Sites,
auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Für Schäden aus der Nutzung dieser
Seiten übernehmen wir daher keine Haftung. Alle Angaben können ohne
vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden.
Die Nennung von Firmen- oder Markennamen erfolgt ohne Prüfung etwaiger Rechte
Dritter. Aus einem fehlenden Markenschutz- oder Copyright-Hinweis
kann insbesondere nicht der Schluss gezogen werden, diese Namen und/oder
Bezeichnungen seien frei von Rechten Dritter.
Urheberrecht:
Alle Teile der Homepage (Fotos, HTML-Seiten oder Inhalte) sind urheberrechtlich
geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung reproduziert,
vervielfältigt oder verbreitet werden.
Alle Rechte vorbehalten.
Datenschutzordnung
Präambel
Der
„Fingerhaklverein Rimbach Gau
Bayer. Wald e.V.“
verarbeitet in vielfacher Weise
automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im
Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs,
der
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der
EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes
zu erfüllen,
Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit
personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu
gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der
„Fingerhaklverein Rimbach Gau
Bayer. Wald e.V.“
verarbeitet personenbezogene
Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und
Teilnehmern am Sportbetrieb und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sowohl
automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem,
z.B. in
Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene
Daten im Internet veröffentlicht
und an Dritte weitergeleitet oder Dritten
offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung,
das
Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im
Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen.
Für jede
Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten ein
Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein
insbesondere die
folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift
(Straße,
Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts,
Abteilungs-
und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen
und Kontaktdaten
der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im
Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum
Familienbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im
Verein
betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese
weitergeleitet,
soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der
Verbände
beantragen (z.B. Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden
personenbezogene
Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten
veröffentlicht und an
die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen
stammen:
Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse,
Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher
Veranstaltungen
gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der
abgebildeten
Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des
Vorstands, der
Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und
Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die
Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der
Vorstand nach
§ 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Schriftführer und Kassier
zugeordnet, soweit die
Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes
regelt.
Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach
Art. 30 DSGVO
geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
erfüllt werden. Er ist für die
Beantwortung von Auskunftsverlangen von
betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleiter,
Übungsleiter)
insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung
erfordert. Beim
Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der
Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur
herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die
Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und
anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen,
gilt
nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung
satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt
der
Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift
als
Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das
Minderheitenbegehren
initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten
ausschließlich für
diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen
E-Mail-Account
ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen
ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem
ständigen
Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts
verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit
personenbezogenen Daten
haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleiter,
Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit
personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel nur drei Personen ständig mit der automatisierten
Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen
Datenschutzbeauftragten benannt.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung
und
Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand.
Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand, und den Administrator
vorgenommen werden.
2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im
Zusammenhang mit
Online-Auftritten verantwortlich. Die Entscheidung des
Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese
Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer
jeweiligen
Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –
Weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere
gegen
diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der
Satzung
vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 25.05.2018
beschlossen und tritt mit Mitgliederversammlung vom 24.11.2018 in Kraft.
|